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Thema: Überstunden

  1. #1
    Registriertes Forenmitglied Avatar von Pitufa
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    Problem Überstunden

    Hallo,
    habe eine Frage. In unserem Haus wird uns immer erzählt, das die Überstunden auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Das heißt, daß diese sozusagen Stellen blockieren. Wir sollen erst die Überstunden abbauen, dann würden wir mehr Personal bekommen.
    Ich finde das nicht logisch, denn wenn Überstunden gemacht werden, ist das doch ein Zeichen dafür, das entweder zuwenig Personal da ist oder halt zuviel Arbeit.
    Darum meine Frage, ist das wirklich so, werden Überstunden auf den Personalschlüssel angerechnet?
    Lg Pitufa

  2. #2
    Surrogat
    Gast Avatar von Surrogat

    Standard Re: Überstunden

    Hallo Pitufa,

    Darum meine Frage, ist das wirklich so, werden Überstunden auf den Personalschlüssel angerechnet?
    Klingt ein wenig seltsam, insbesondere da nach dieser Logik es tatsächlich nie zu Neueinstellungen kommen könnte, da ja jedes Fehlen von Personal durch Krankheit, Schwangerschaft und Fehlplanung zuerst einmal mit Überstunden kompensiert werden müsste...die man dann rasch versucht abzubauen weil man keine neuen Mitarbeiter bekommt, solange die Überstunden nicht abgebaut sind...

    Ich glaube eure Leitung nutzt diese Argumentation einfach aus, mit dem Effekt den Status quo langfristig beizubehalten.

    Habt ihr einen Betriebsrat oder eine MAV? -> Einschalten.
    Seit ihr effektiv überlastet (wie lassen sich die Überstunden sonst erklären)? -> Überlastungsanzeige schalten.
    Tariflich vereinbartes Maximumkontingtent an Überstunden?
    Was sagt der gültige Tarif- bzw. Arbeitsvertrag zum Thema "Überstunden"?

    Gruss,

    Surrogat

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von mausi
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    Standard Re: Überstunden

    Guten Morgen alle miteinander!!!
    @Pitufa: Unser Chef hat deswegen extra einen Aushang gemacht!!! Darin bezieht er sich auf dieselbe Problematik, hat aber noch den Resturlaub mit rein gebracht... schaue gleich mal, ob ich den Wisch hier finde, kopiert habe ich ihn mir nämlich!

  4. #4
    Aktives Forenmitglied Avatar von Vroni
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    Standard Re: Überstunden

    Hallo Pitufa!

    Bei uns ist es so, das derzeit monatlich die Überstunden von uns Mitarbeitern zusammen gerechnet werden und sollten die auf Dauer eine Stelle erbringen, wird jemand eingestellt. Das heißt, wir müssen erst über Monate Überstunden schieben,das man sieht ,ob es sich wirklich rentiert jemand einzustellen!
    Wiederum machte ich die erfahrung, das ich damals für 30% in einem Altenheim meines Arbeitgebers zur Beschäftigung eingestellt werden sollte und ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag in der ambulanten Pflege hatte, der dann gesplittet werden sollte. 70%ambulant,30%stationär. Der Chef des Altenheimes hätte mich sofort genommen, wäre ich über die Schwesternfirma angestellt worden(Billiglohn), jedoch da ich auf meinen unbefristeten Vertrag pochte, d.h. weiter wie bisher mein Lohn, begründete er auch die besagten Überstunden die erst abgebaut werden müssen! Ein totaler Fake!!!!!

  5. #5
    Aktives Forenmitglied Avatar von ferdi
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    Standard Re: Überstunden

    Wieviel Überstundend muss ich machen?

    Generell gilt, dass Teilzeitkräfte, sofern im Arbeits- oder

    Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, nur in absoluten

    Ausnahmefällen zu Mehrarbeit/Überstunden herangezogen

    werden können, weil dies dem grundsätzlichen Wesen der

    Teilzeitarbeit zuwiderläuft.



    Ständige Mehrarbeit kann zu einem Vollzeitvertrag führen
    Beschäftigt der Arbeitgeber Teilzeitkräfte und leistet diese über einen längeren Zeitraum hinweg mit seinem Einverständnis bzw. auf seinem Wunsch hin ständige Mehrarbeit, kann darin unter Umständen eine stillschweigende Vertrags- Änderung gesehen werden.
    Ständige Mehrarbeit vor Gericht
    Wie oben beschrieben erging es einer Arbeitgeberin vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Urteil vom 04. Mai 2006, Az.: 8 Sa 2046/05).

    Mitarbeiterin wurde zur Vollzeitkraft
    28,5 Stunden pro Woche sah der Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin eigentlich vor. Tatsächlich arbeitete sie aber über ein Jahr hinweg erheblich mehr, nämlich im Umfang einer Vollzeitkraft. Als die Arbeitgeberin sie schließlich wieder 28,5 Stunden pro Woche beschäftigte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht.
    Sie verlangte sowohl weiterhin die Bezahlung als auch die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Das LAG Hamm gab ihr Recht.

    Die Begründung des Gerichts:

    Wird ständig und über längere Zeit eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit vom Arbeitgeber abgerufen und vom Mitarbeiter geleistet, sind das keine Überstunden. Es handelt sich um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.
    Maßgeblich ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Willen der Parteien, der im "gelebten" Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.
    Daher muss hier von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden. Der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.

  6. #6
    Lisy
    Gast Avatar von Lisy

    Standard Re: Überstunden

    Hallo ferdi,
    als AG sage ich dumm, es geht doch drum, das die MA Mehrarbeit leisten, der Gehalt bleibt gleich. Dann zieht das Urteil nicht mehr.
    Gruß Lisy
    (mach ich aber nicht, ich vermeid Mehrarbeit, lieber geb ich jemanden einen befristeten Vertrag)

  7. #7
    MON
    MON ist offline
    Registriertes Forenmitglied Avatar von MON
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    Standard Re: Überstunden

    Hallo an Alle,
    hab mal in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen
    dort steht ,, Die Vollstationäre Einrichtung ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zuzuweisen, soweit dies betriebsnotwendig ist;dies gilt auch im Falle von Arbeitsmangel ,,
    Sind da nun auch die Überstunden mit gemeint? Ich bin der Meinung,NEIN.
    Bin als Teilzeitkraft für 30 Std-Woche angestellt. Weiter bin ich stellvertretene PDL und noch ,ganz Frisch, QM. Gehalt und Stunden sind gleich geblieben. Von Überstunden ganz zu schweigen.

  8. #8
    Aktives Forenmitglied Avatar von UlrichFürst
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    Standard Re: Überstunden

    Ich würde da eher raus lesen, dass Du auf einen andere Station versetzt werden kannst, wenn in Deinem Bereich nichts los ist.

    Ulrich
    "Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis, vielleicht ist keins da."

    Franz Kafka

  9. #9
    Aktives Forenmitglied Avatar von falcrum29
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    Standard Re: Überstunden

    Hallo Leute

    Also ich kann mich da nur Ferdi anschliessen.Steht alles so im Teiklzeitarbeitsgesetz.Nur denken leider einige AG das sie die MA die nur 75% oder weniger arbeiten dann mehr Zeit für Überstunden haben.Aber eben darum sagt ja das Gesetz nein.Und auch ohne dieses Gesetz gibt es eine regelung über Mehrarbeit.Prinzipiell gilt auch das sich der Personalschlüssel nach den Pflegestufen und der damit verbundenen Zeitschiene richtet.Nur geht es da in der Regel um "normale" sprich Funktionspflege.Alles andere wie z.B, Bezugspflege oder Wohnbereichspflege usw. muss irgendwie anders finanziert oder organisiert werden.Das ist die Krux an der Sache Pflegt man nach Schema F der KK dann geht es gerade noch gut aber erhebt man irgendwelche Ansprüche kommt fast jeder Ag in's schleudern.

    LG
    Lutz

  10. #10
    Passives Forenmitglied Avatar von lillywegele
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    Standard Re: Überstunden

    wie kann ich meine überstunden abbauen? brauch dringend für probearbeiten 4 tage frei.stellen sich bei mir im heim stur. oder wie bekomme ich schnell urlaub.wäre für mich wichtig,da ich meine 3 jährige machen will.jetzt bin ich nur auf ein jahr befristet angestellt. wer weiss rat

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