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  1. #1
    Gesperrter Benutzeraccount Avatar von Spyke
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    Standard Urlaubsanspruch

    Hallo Ihr Lieben!

    Zum 31.8. kündige ich mein jetziges Arbeitsverhältnis. Mein Sommerurlaub war mit 15 Tagen im August geplant. Hätte dann also für das restliche Jahr(hatte schon Urlaub) keinen Urlaub mehr übrig. Nun meine Frage: Kann ich die kompletten Tage in der alten Firma noch nehmen oder nur Anteilsmäßig? Glaube mal gelesen zu haben, das soweit die neue Firma darüber informiert wird, ich den Resturlaub im alten Arbeitsverhältnis nehmen kann. Wer kann mir helfen?

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von ferdi
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Hallo Spyke,

    wenn du zum 31.8. kündigst kannst du den Urlaub doch noch nehmen.
    Für den neuen AG gilt: der Jahresulaub steht einem erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zu. Ansonsten rechnet man Jahresurlaubsanspruch geteilt durch 12 = Anspruch pro gearbeiteten Monat.
    Da der Jahresurlaub bis 31.12. genommen sein muss würde der Rest verfallen.

    ferdi

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von renje
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Hallo ferdi,

    ein Blick ins Arbeitsrecht schafft meistens Klarheit.

    Ich kann natürlich nur soviel Urlaub nehmen wie mir zusteht, wie ich aus meinem Vertragsverhältnis anwartschaften darauf erworben habe.

    Warum sollte mein jetziger AG mir Urlaub bezahlen, den ich bei einem anderen AG erwerbe? Dann müssten Ausgleichzahlungen fließen - wird kaum einer machen, da der Verw.aufwand zu groß ist - aber Fragen kostet nichts - ein Recht darauf - NEIN.

    Da der Jahresurlaub bis 31.12. genommen sein muss würde der Rest verfallen.
    Natürlich nicht!!!
    Dann würde ja jeder AG nur nocht im Herbst einstellen und er bräuchte keinen Urlaub für dieses Jahr mehr gewähren.
    Da der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann, muss er bist 31.3 des folgenden Jahres genommen werden.

    der Jahresulaub steht einem erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zu
    Auch hier irrst du. Mein Urlaub steht mir ab dem ersten Arbeitstag zu. Der AG muss ihn nur erst nach Ablauf der Probezeit (3-6Monate i.d.R.) gewähren. Zugunsten des AN kann jederzeit abgewichen werden, wenn der AG zustimmt.

    Gruß renje

  4. #4
    Aktives Forenmitglied Avatar von bico
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    renje hat vollkommen recht,alles andere wäre auch der helle wahnsinn.gruß bico

  5. #5
    Gesperrter Benutzeraccount Avatar von Spyke
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Zitat Zitat von bico Beitrag anzeigen
    renje hat vollkommen recht,alles andere wäre auch der helle wahnsinn.gruß bico
    Und renje hat nicht in allem recht. Ich war heute bei meiner Anwältin(spezialisiert auf Arbeitsrecht) und diese teilte mir mit, das wenn ich nach dem 30.6. kündige mir der Resturlaub mein jetziger Arbeitgeber gewähren muß. Der neue Arbeitgeber muß natürlich darüber in Kenntnis gesetzt werden, das ich dann keinen Anspruch mehr in diesem Jahr hätte. Find ich toll, somit steht meinem 3 Wöchigem Sommerurlaub nichts mehr im Wege.

  6. #6
    Lisy
    Gast Avatar von Lisy

    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Hallo Spyke,
    nochmal langsam zum mitschreiben. Du darfst nach Meinung deiner Rechtsanwältin den gesammten Urlaubsanspruch aus 2007 bei deinem jetzigen Arbeitgeber nehmen???
    Dazu hätt ich gern ein Urteil oder einen Gesetz.
    Weil, ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
    Gruß Lisy

  7. #7
    Aktives Forenmitglied Avatar von ferdi
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    sagte ich doch

    ferdi

  8. #8
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Hallo Spyke,

    Resturlaub mein jetziger Arbeitgeber gewähren muß
    Ja natürlich, den Resturlaub der aus deinem jetzigen Vertragsverhältnis besteht. Also Vertrag 01.01 bis 31.08. Bei z.B. 30 Tagen Urlaub/Jahr also 8/12 = 20 Tage. Hast du 10 Tage genommen besteht ein Resturlaub von 10Tagen den dir dein jetziger AG geben muss.

    Bleiben 10Tage beim neuen AG.

    Du hast doch auf die 10 Tage vom 01.09 - 31.12 gar kein Anrecht erworben beim jetzigen AG und dieser hat doch keine Verpflichtung über das Vertragverhältnis hinaus, wie sollte das denn funktionieren?

    Bitte nicht verwechseln mit:
    Ich wechsle das Haus oder Tätigkeit, evtl. sogar mit Änderungsvertrag, bleibe aber beim gleichen Träger oder AG.

    Ach übrigens:

    Kann nicht erkennen wo ich Unrecht hätte?

    Gruß renje

  9. #9
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    sagte ich doch

    ferdi
    damit wirds noch lange nicht Richtig. Bitte belege deine Aussage.

    Danke

    Gruß renje

  10. #10
    Gesperrter Benutzeraccount Avatar von Spyke
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    Standard Re: Urlaubsanspruch

    Zitat Zitat von renje Beitrag anzeigen
    Hallo Spyke,



    Ja natürlich, den Resturlaub der aus deinem jetzigen Vertragsverhältnis besteht. Also Vertrag 01.01 bis 31.08. Bei z.B. 30 Tagen Urlaub/Jahr also 8/12 = 20 Tage. Hast du 10 Tage genommen besteht ein Resturlaub von 10Tagen den dir dein jetziger AG geben muss.

    Bleiben 10Tage beim neuen AG.

    Du hast doch auf die 10 Tage vom 01.09 - 31.12 gar kein Anrecht erworben beim jetzigen AG und dieser hat doch keine Verpflichtung über das Vertragverhältnis hinaus, wie sollte das denn funktionieren?

    Bitte nicht verwechseln mit:
    Ich wechsle das Haus oder Tätigkeit, evtl. sogar mit Änderungsvertrag, bleibe aber beim gleichen Träger oder AG.

    Ach übrigens:

    Kann nicht erkennen wo ich Unrecht hätte?

    Gruß renje
    Im Urlaubsgesetz steht geschrieben, das man nur Teilurlaub erhält wenn man die erste Hälfte des Jahres gearbeitet hast. Bist Du aber länger als 1/2 Jahr beschäftigt, also ab dem 30.6.07, steht Dir der gesamte Resturlaub zu..

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