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  1. #1
    Registriertes Forenmitglied Avatar von Ulli_T.
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    AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Hallo,

    folgendes scheint (nicht nur bei meinem Arbeitgeber) gängige Praxis zu sein:
    1. es wird ein freier Tag (aufgrund von Mehrarbeit und zulasten des Arbeitszeitkontos) beantragt und bewilligt.
    2. an diesem besagten Tag erkrankt man.
    3. der Dienstgeber streicht für diesen Krankheitstag dennoch die entsprechende Stundenzahl vom Zeitkonto.
    Zum Beispiel Beitrag entnehme ich, dass dies auch rechtens sein soll.

    Ist das wirklich rechtmäßig? (Wenn ja - wo genau steht das?)
    Oder hat etwas damit zu tun, ob es sich hier um einen "normales" Abfeiern von Mehrarbeit oder einen freien Tag für Feiertagsarbeit handelt?

    Wenn ich es hier im Forum richtig gelesen habe, dann gibt es seit 2008 keine AZV Tage mehr. Ist das richtig?

    Ulli

    Ps. Zu den o.g. Punkten gibt es in unserer Einrichtung übrigens keine "Dienstvereinbarungen" zwischen Dienstherr und MAV.

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von hexe1070
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    Re: AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Hallo Ulli,

    gute Frage mit der Rechtmäßigkeit. Mir war bisher "nur" bekannt, dass bei geplantem Frei und anschließendem Krank, der Mitarbeiter das Nachsehen hat, ihm also wie geplant die Mehrarbeitsstunden abgezogen werden.

    Im Netz bin ich bisher auf folgenden Link gestoßen zu dem Thema:


    Habe mir jetzt, nachdem ich von unserem Rechtsberater bereits Ausführungen zur Frage der Berechnung an Feiertagen, aus dem Werk: Leitfaden Recht und Praxis in caritativen Einrichtungen! bekommen habe dieses Buch bestellt und hoffe dort einige Dinge nachlesen zu können.


    Vom Themenüberblick scheint es die offenen Fragen zu erläutern.

    Bei uns ist der AZV Tag noch beim zu verplanenden Urlaub eingetragen für 2008.

    Grüße Hexe

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von hexe1070
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    Re: AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Hallo Ulli,

    das Büchlein ist da und es steht dort es ist rechtens! Hast du dienstplanmäßig frei und wirst krank gilt der Freizeitausgleich als gewährt.

    Bei Urlaub ist das anders.

    Es scheint einen Grundsatz bezüglich arbeitsfreier Zeit zu geben, der da heißt: Die Nutzungsmöglichkeit arbeitsfreier Zeit fällt in die Risikosphäre des Mitarbeiters.

    Angefügt folgendes Urteil das der Belegung dienen soll. ( ich hab es noch nicht nachgesehen)

    Zum Urlaubsanspruch trotz Krankheit:
    BAG, Urteil vom 4.09.1985-7 AZR 531/92, AP Nr. 13 zu § 17 BAT.
    weiterführend für Freizeitausgleich und Krankheit:
    BAG, Urteil vom 4.09.1985-7 AZR 531/92, DB 1986, 177.

    Gruß Hexe

  4. #4
    Registriertes Forenmitglied Avatar von Ulli_T.
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    Re: AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Hallo Hexe,

    vielen Dank für Deine Antwort - auch wenn mir der inhalt nicht wirklich gefällt
    Ich werde mir die Gesetze mal in Ruhe zu Gemüte führen.

    Ulli

  5. #5
    Aktives Forenmitglied Avatar von romana
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    Re: AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Hallo !
    Noch eine Bemerkung zum AZ-Tag : Wir empfehlen unseren Mitarbeitern Ihn in den ersten neun Monaten des Jahres zu nehmen, denn solange noch kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist gilt die AVR weiter und der Tag steht uns zu .Aber mit in Kraft treten des neuen Tarifvertrags gehen wir davon aus, dass der AZ-Tag mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr gewährt wird.

    Grüße

    Romana

  6. #6
    Registriertes Forenmitglied Avatar von monsch
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    16

    Re: AZV, FZA, Mehrarbeit - bei Krankheit

    Es kommt unter Umständen auf den Tarfvertrag bzw. die Arbeitsrechtsreglung an.
    In der AVR DW EKD ist geregelt, dass die Stunden bei Krankheit nur in der ersten Woche des Zeitausgleiches verloren sind. Ab der 2. Woche eines Zeitausgleiches gilt das gleiche wie im Urlaub. Bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit gibt es keinen Abzug der Stunden.
    Wenn hier nur ein Tag Freizeitausgleich vom Arbeitszeitkonto beantragt wird, sind also bei Krankheit immer die Stunden auch verloren.

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