Hallo Ulli,
gute Frage mit der Rechtmäßigkeit. Mir war bisher "nur" bekannt, dass bei geplantem Frei und anschließendem Krank, der Mitarbeiter das Nachsehen hat, ihm also wie geplant die Mehrarbeitsstunden abgezogen werden.
Im Netz bin ich bisher auf folgenden Link gestoßen zu dem Thema:
Habe mir jetzt, nachdem ich von unserem Rechtsberater bereits Ausführungen zur Frage der Berechnung an Feiertagen, aus dem Werk: Leitfaden Recht und Praxis in caritativen Einrichtungen! bekommen habe dieses Buch bestellt und hoffe dort einige Dinge nachlesen zu können.
Vom Themenüberblick scheint es die offenen Fragen zu erläutern.
Bei uns ist der AZV Tag noch beim zu verplanenden Urlaub eingetragen für 2008.
Grüße Hexe



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