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  1. #1
    Passives Forenmitglied Avatar von Druba
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    Standard Überstunden nach Auflösungsvertrag?

    Hallo.
    Mein Arbeitsverhältnis endet bei meinem Arbeitgeber zum 31.3.08
    Ich wurde aber im März abzüglich meines Urlaubes voll eingeplant und hätte zum Monatsende 124 Überstunden.
    Ich hatte meine Stationsleitung darauf hingewiesen, daß ich Überstunden abbauen muss.Sie meinte aber dies wäre nicht möglich wegen Personalmangel etc. und ich solle mir die Überstunden ausbezahlen lassen.
    Nächsten Tag rief ich in der Personalabteilung an, die erzählten mir, daß keine Überstunden ausbezahlt werden sondern abgefeiert werden müssten.
    Also rief ich die PDL an. Sie meinte, daß Überstunden ausbezahlt werden.

    Welche Möglichkeiten hab ich nun um mich zu schützen? Wenn ich meinen Dienst antrete und sie zahlen mir die Überstunden nicht, dann hätte ich ja quasi unbezahlt gearbeitet.

    Kann ich darauf bestehen, daß ich die Überstunden abfeiern will?
    In unserem Krankenhaus gilt der TvöD.

    Vielen Dank im Vorraus.

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von magic_mp
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    Standard Re: Überstunden nach Auflösungsvertrag?

    Hi,

    Also, ob Du ein REcht darauf hast, dass Du Deine Überstunden abfeiern kannst, weiss ich leider nicht;
    Könnte es mir aber vorstellen;

    Was ich aber definitiv weiss ist, dass Du natürlich ein anrecht darauf hast, dass Deine Arbeit, die Du ja bereits geleistet hast auch ausgeglichen wird;
    Sei es nun durch eine Überstundenausbezahlung, oder eben das abfeiern.

    Geh entweder mal zu Deiner MAV/Betriebsrat, oder lese mal im Tarivfertrag nach.
    "Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer!!"

    (Dan Rather, CBS-Fernsehreporter)

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