Hallo miteinander,

habe folgendes Problem. Mich würde interressieren wer alles Mentor werden darf bei Heil- und Erziehungspflegeschüler. Ich habe im Internet verschiedene Aussagen dazu gefunden. Kennt jemanden eventuell die Ausbildungsverordnungen dazu? Muss der Mentor zwingend Heil- und Erziehungspfleger sein? So wie ich gelesen habe, zum Beispiel, ist es nicht notwendig in Rheinlandpfalz wenn die Fachkraft zb aus dem sozialen Bereich kommt und in der Behindertenhilfe mindestens zwei Jahre tätig war. Wie schaut es hier für Baden Württemberg aus? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Lg Soma74