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  1. #1
    Registriertes Forenmitglied Avatar von simpelchen
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    Icon9 Überstunden nerven

    Hallo ich arbeite seid fast 2 jahren als 75% Kraft in einer neuen einrichtung in Pflegeheim. da bei uns noch keine klaren strukturen gebildet haben wechselt sich das personal ständig bei uns im haus so das einige ständig überstunden machen müssen oder aus den freien tag geholt werden.. aber lt. arbeitsvertag dürfen wir keine überstunden machen.. aber dies entsteht immer . auf den dienstplan steht immer mein soll 130,86 wenn man meine dienstzeiten zusammenrechnet habe ich immer generell 4-5 stunden mehr dienste zu leisten und das nervt. jetzt habe ich inzwischen von juni 2008-Februar 2009 121 überstunden das ist ja schon fast ein ganzes monatsdienst zusätzlich. eine auzahlung kann nur mit der PDL geklärt werden aber so wie ich das mitbekommen habe können die nur 25 stunden auszahlen für mehrarbeit.. aber als ich mir letztes jahr in mai meine überstunden auszahlen lies wurde meine mehrarbeit steuerlich belastet. so das ich ein teil nur bekam.. also einer seis ist das unfair für mehr arbeitleistung noch geld weggezocken wird.

    gibt da tipps wie ich mit meiner PDL klären kann??

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Überstunden nerven

    Hallo simpelchen,
    das ist nun mal leider so, dass für jedes Einkommen Geld abgezwackt wird. Da kommt niemand drumherum. Wobei Du bei Mehrarbeitsstunden noch recht gut wegkommst, richtig zugelangt wird bei Überstundenbezahlung. Ich habe mir mal ausrechnen lassen, was ich für 50 Überstunden raus hätte - einfach ein Lacher! Da habe ich lieber den Freizeitausgleich gewählt.
    Zu Deinem Problem des Ausgleichs kann man aus der Ferne wenig sagen. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht und man müsste wissen, ob Ihr einen Tarifvertrag habt, ob Ihr einen Betriebsrat oder eine MAV habt. Also kann ich über die Zulässigkeit der Anordnung von Mehrstunden wenig schreiben. Und ich weiß nicht, wie die betriebsinternen Festlegungen über die Bezahlung sind, was für Verfallsfristen gelten usw. Meine Erfahrung: man darf nicht auf das vertrauen, was einem gesagt wird - nur was schwarz auf weiß geschrieben steht, ist verbindlich. Das lässt sich demzufolge alles am besten vor Ort klären. Und dabei könnte Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast) oder die Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist) helfen. Zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gehen, heißt ja nicht, dass man auch gleich den Schritt zum Arbeitsgericht machen muss, denn davor scheuen die meisten zurück. Aber die können prüfen, wie die Rechtslage ist und mit diesem Wissen kannst Du besser in ein Gespräch mit der PDL gehen. Es nützt nichts, ohne Kenntnis der Rechtslage in ein solches Gespräch zu gehen, denn das liefe dann nur auf simple Bettelei hinaus: "Bitte, bitte, bezahlt mir doch die Stunden, oder gebt mir frei dafür". Und dazu muss man sich nicht herabwürdigen. Wir leisten verantwortungsvolle Arbeit und wenn Dir 121 Stunden Deiner Lebenszeit abgezwackt wurden, um den Betrieb am laufen zu halten, dann hast Du auch das gute Recht, dafür einzufordern, was Dir zusteht. Dazu musst Du jedoch wissen, WAS Dir zusteht. Alles andere hilft Dir nicht wirklich weiter. Ich könnte Vermutungen anstellen, oder Dir schreiben, wie das bei uns gehandhabt wird - und was würde es Dir nützen? Nix!
    Gruß
    Schwester Wolfgang

  3. #3
    Registriertes Forenmitglied Avatar von simpelchen
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    Standard Re: Überstunden nerven

    Hallo Schwester Wolfgang,

    danke für deine Antwort.

    ein freizeitausgleich ist bei uns im hause im moment unmöglich, die mitarbeiter kommen sogar wenn die erkältet sind zur arbeit, wobei ich das als risiko ansehe für die Bew. den die sind ja nicht gerade Immungestärkt.

    wir haben nur ein Internen Tarifvertrag, und wir haben ein Betriebsrat wobei ich zweifel habe das sie was bewirken können. weil da ist keiner bei einer Pflegevollversammlung dabei oder wenn ein MA beschwerde hat wegen dienstplan usw.

    ja ich bin rechtsschutzversichert und könnte mir ein anwalt aufsuchen, mir war das nicht bewusst das man auch nur so zum anwalt hingehen kann ohne das es ein gericht gibt. danke für die Info

    gruß Simpelchen



    Zitat Zitat von SchwesterWolfgang Beitrag anzeigen
    Hallo simpelchen,
    das ist nun mal leider so, dass für jedes Einkommen Geld abgezwackt wird. Da kommt niemand drumherum. Wobei Du bei Mehrarbeitsstunden noch recht gut wegkommst, richtig zugelangt wird bei Überstundenbezahlung. Ich habe mir mal ausrechnen lassen, was ich für 50 Überstunden raus hätte - einfach ein Lacher! Da habe ich lieber den Freizeitausgleich gewählt.
    Zu Deinem Problem des Ausgleichs kann man aus der Ferne wenig sagen. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag nicht und man müsste wissen, ob Ihr einen Tarifvertrag habt, ob Ihr einen Betriebsrat oder eine MAV habt. Also kann ich über die Zulässigkeit der Anordnung von Mehrstunden wenig schreiben. Und ich weiß nicht, wie die betriebsinternen Festlegungen über die Bezahlung sind, was für Verfallsfristen gelten usw. Meine Erfahrung: man darf nicht auf das vertrauen, was einem gesagt wird - nur was schwarz auf weiß geschrieben steht, ist verbindlich. Das lässt sich demzufolge alles am besten vor Ort klären. Und dabei könnte Dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast) oder die Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist) helfen. Zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gehen, heißt ja nicht, dass man auch gleich den Schritt zum Arbeitsgericht machen muss, denn davor scheuen die meisten zurück. Aber die können prüfen, wie die Rechtslage ist und mit diesem Wissen kannst Du besser in ein Gespräch mit der PDL gehen. Es nützt nichts, ohne Kenntnis der Rechtslage in ein solches Gespräch zu gehen, denn das liefe dann nur auf simple Bettelei hinaus: "Bitte, bitte, bezahlt mir doch die Stunden, oder gebt mir frei dafür". Und dazu muss man sich nicht herabwürdigen. Wir leisten verantwortungsvolle Arbeit und wenn Dir 121 Stunden Deiner Lebenszeit abgezwackt wurden, um den Betrieb am laufen zu halten, dann hast Du auch das gute Recht, dafür einzufordern, was Dir zusteht. Dazu musst Du jedoch wissen, WAS Dir zusteht. Alles andere hilft Dir nicht wirklich weiter. Ich könnte Vermutungen anstellen, oder Dir schreiben, wie das bei uns gehandhabt wird - und was würde es Dir nützen? Nix!
    Gruß
    Schwester Wolfgang

  4. #4
    Aktives Forenmitglied Avatar von renje
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    Standard Re: Überstunden nerven

    Hallo simpelchenn,

    ein freizeitausgleich ist bei uns im hause im moment unmöglich, die mitarbeiter kommen sogar wenn die erkältet sind zur arbeit
    na dann läufts ja

    ja ich bin rechtsschutzversichert und könnte mir ein anwalt aufsuchen, mir war das nicht bewusst das man auch nur so zum anwalt hingehen kann ohne das es ein gericht gibt.
    Vorsicht für Beratungen zahlt ein Rechstschutzversicherung normalerweise nicht, sondern erst wenns konkret zum Prozess kommt. Also informieren, bei der Rechtschutzabteilung der Versicherung anrufen und vorher eine schriftliche Kostenzusage holen.

    ähhhhhhm - was ist denn eine Pflegevollversammlung.
    Vollversammlung kenne ich bei einer Aktiengesellschaft. Im übrigen darf bei vielen Angelegenheiten, gerade wenns um persönliche Dinge des AN geht, die MAV nur auf Antrag tätig werden. Also wenn diese nicht vom AN eingeschaltet wird ist die MAV auch nicht dabei.

    Gruß renje

  5. #5
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    Standard Re: Überstunden nerven

    @ renje,
    um Deine Einschränkung betreffs Anwalt und Beratung noch ein bisschen zu konkretisieren:
    Ein GUTER Anwalt wird seinen Mandanten stets VOR der Beratung nach der Kostenzusage fragen, bzw. darauf hinweisen. Und: ein guter Anwalt kann auch ohne Gericht tätig werden, indem er erst mal den Arbeitgeber anschreibt und die Rechtslage erläutert.
    Ist bei uns erst kürzlich geschehen. Der Arbeitgeber hat das Anschreiben von seinem Anwalt prüfen lassen und auf Grund der Eindeutigkeit umgehend eingelenkt. So gehts auch. Denn auch wiederum der bereits beschworene gute Anwalt wird im Interesse seines Mandanten berücksichtigen, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung meist die Fronten verhärten und das Arbeitsklima verschlechtern kann. Er wird also seinem Mandanten nur dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuraten, wenn es unumgänglich ist . . . .

  6. #6
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    Standard Re: Überstunden nerven

    Hallo SW,

    kann dir da uneingeschränkt zustimmen.

    Nur auch ein "guter" Anwalt arbeitet nicht für lau.

    Ich muss mir auch bewußt sein, dass wenn ein Anwalt anruft oder schreibt beim AG ich als AN naturgemäß auf Konfrontation gehe.

    Ich empfehle bei Problemen an Arbeitsplatz immer Eskalationsstufen festzulegen bzw. zu überlegen.

    1. Informationen einholen zur Sachlage über Kollegen, Verwaltung, MAV, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, PDL, Gewerkschaft, Berufsverband, Anwalt.

    2. Gespräch suchen mit dem nächsten Vorgesetzten. Stationsleitung, WBL, PDL, HL, Pflegedirektor. Lösungsmöglichkeiten und Lösungsbereitschaft ausloten.

    3. Schriftlich in Kenntnis setzen, dass der AG dir die Möglichkeit gibt deine Stunden abzubauen.

    In etwa - ich habe im Zeitraum von bis "jetzt" 120 Mehrarbeitsstunden erarbeitet durch Arbeit über die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Ich bitte um Abbau dieser, dazu schlage ich vor mich in den nächsten 6Monaten pro Monat 20Stunden weniger einzuplanen. Etwas über physische und psychische Grenzen etc. Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung usw. usw.

    Schreiben an PDL (als Verantwortlicher), nachrichtlich an WBL, SL (als Dienstplanersteller).

    Reaktion abwarten. Wenn jetzt nichts kommt, kein Vorschlag oder Reaktion, dann könnte als nächstes der Anwalt ins Spiel kommen.

    Besprochenes schriftlich fixieren. Kopien deines/deiner Schreiben, wann du wem was geschickt hast etc.

    Viel Erfolg
    Gruß renje

  7. #7
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    Standard Re: Überstunden nerven

    hi wollte nur mal kurz erläutern was eien pflegevollversammlung ist.. das ist so ähnlich wie Mitarbeiterversammlung wo die PDL und auch Heimleitung dabei ist.. im moment habe ich von der PDL noch keine antworten bekommen. nur von Betriebsrat einen schreiben das sie meine beschwerde weiter geleitet haben an PDL und Heimleitung...

    Zitat Zitat von renje Beitrag anzeigen
    Hallo SW,

    kann dir da uneingeschränkt zustimmen.

    Nur auch ein "guter" Anwalt arbeitet nicht für lau.

    Ich muss mir auch bewußt sein, dass wenn ein Anwalt anruft oder schreibt beim AG ich als AN naturgemäß auf Konfrontation gehe.

    Ich empfehle bei Problemen an Arbeitsplatz immer Eskalationsstufen festzulegen bzw. zu überlegen.

    1. Informationen einholen zur Sachlage über Kollegen, Verwaltung, MAV, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, PDL, Gewerkschaft, Berufsverband, Anwalt.

    2. Gespräch suchen mit dem nächsten Vorgesetzten. Stationsleitung, WBL, PDL, HL, Pflegedirektor. Lösungsmöglichkeiten und Lösungsbereitschaft ausloten.

    3. Schriftlich in Kenntnis setzen, dass der AG dir die Möglichkeit gibt deine Stunden abzubauen.

    In etwa - ich habe im Zeitraum von bis "jetzt" 120 Mehrarbeitsstunden erarbeitet durch Arbeit über die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit hinaus. Ich bitte um Abbau dieser, dazu schlage ich vor mich in den nächsten 6Monaten pro Monat 20Stunden weniger einzuplanen. Etwas über physische und psychische Grenzen etc. Für ein Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung usw. usw.

    Schreiben an PDL (als Verantwortlicher), nachrichtlich an WBL, SL (als Dienstplanersteller).

    Reaktion abwarten. Wenn jetzt nichts kommt, kein Vorschlag oder Reaktion, dann könnte als nächstes der Anwalt ins Spiel kommen.

    Besprochenes schriftlich fixieren. Kopien deines/deiner Schreiben, wann du wem was geschickt hast etc.

    Viel Erfolg
    Gruß renje

  8. #8
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Überstunden nerven

    Hallo simpelchen,
    ich habe mir den ganzen thread nochmal durchgelesen und anfangs habe ich die Tatsache, dass Ihr einen BR habt, total übersehen. Na, da eröffnen sich doch phantastische Möglichkeiten (wenn die Brüder oder Schwestern mitspielen):
    § 85 BetrVG:
    (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
    (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
    (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten.

    Dass der BR die Beschwerde weitergeleitet hat, ist fast richtig - sie müssen noch einen ordentlichen Beschluss fassen, dass sie die Beschwerde für berechtigt erachten. Für den weiteren Weg müssen sie sich schulen lassen oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Unser BR hat mal eine Einigungsstelle gebildet - die hat den Arbeitgeber 10 000 DM (war noch vor dem Euro) gekostet. So was erzieht! Erstens hat er von da an den BR mit Respekt behandelt, zweitens eine Heidenangst vor weiteren Einigungsstellen gehabt und drittens ist er seither immer seeeehr einigungswillig. :-)

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