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  1. #1
    Suseline
    Gast Avatar von Suseline

    Standard Ich versteh es nicht!

    Hallo,
    jeder kennt aus seinem Haus die Klingelrufanlage.
    Wir haben eine von Tetronic. Nun hat die MAV(!!!) ihr Erlaubnis gegeben, dass die Geschäftsleitung das sogenannte Klingelprotokoll ausdrucken und verwenden darf. In diesem Protokoll kann man sehen, wie schnell ein Klingelruf beantwortet wurde. Dieses Einverständnis der MAV hätte ich als anwesendes Mitglied nicht mitgetragen. Es soll dazu verwendet werden, Kollegen zu "erwischen", wie sie Klingelrufe zu spät beantwortet haben. Das weiss ich, weil das schon mal ein Thema war, als vor längerem versucht wurde, einem Kollegen zu kündigen.
    Natürlich konnten Geschäftsführung und Heimleitung auch vorher schon Einblick in das Klingelprotokoll nehmen, aber jetzt können sie es gegen uns verwenden.
    Offiziell wird gesagt, es dient der Qualitätssicherung.
    Ich versteh es nicht.
    Als nächstes gibt es Kameras zur Überwachung.

  2. #2
    Registriertes Forenmitglied Avatar von angel15
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Bei uns werden die Protokolle nur ausgedruckt wen ein Mitarbeiter nicht schnell genug nach der Klingel gegengen ist. Und deshalb zu einem Gespräch gebeten werden muss.
    Der MDK macht vorgaben wie schnell auf das Klingeln eines Bewohners reagiert werden muss. tag : 5min , nachts 10 min.
    Im prinzip dient es also der Qualitätssicherung weil überprüft wird ob die Vorgaben des MDK eingehalten werden.
    Bei uns war ein Bewohner gestürzt der sonst öfter Klingelt (gründe: Fenster zu, mich juckt etwas, ich habe nicht geklingelt ect. ) die Kollegin ging erst nach 20 !!! minuten zu ihm.
    Wenn ein Bewohner klingelt sollte man halt immer davon ausgehen das er sich in einer Notsituation befindet. Es dient nicht vorangig dazu das Personal zu drangsalieren.

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Hallo suseline,
    ich muss Dir beipflichten - eine solche Vereinbarung hätte die MAV niemals nicht unterschreiben dürfen, denn damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet! Qualitätssicherung ist gut und schön, aber wer weiß denn noch nach vier Wochen beispielsweise, warum er am Tag x länger gebraucht hat, um zur Klingel zu gehen? Und wenn Du dann vor dem Verfehlungstribunal stehst und anfängst zu stottern und zu überlegen, hast Du schon verspielt! Auch wenn es Dir irgendwann später einfällt, dass Du da gerade bei Heimbewohnerin XYZ tätig warst und deshalb nicht schnell genug zur Klingel eilen konntest, wird garantiert gesagt: "Ach JETZT ist ihr eine Entschuldigung eingefallen - na, da hat sie sich garantiert erst was brauchbares überlegt." Und auch wenn Deine Entschuldigung notgedrungen akzeptiert wurde, weil das Gegenteil nicht beweisbar war - der Makel haftet an Dir, bis zum nächsten Ereignis und dann steht im Raum: das ist doch DIE, bei der war doch schon mal was . . .
    Und genau aus diesen Gründen sind solche Überwachungen vom Gesetzgeber mit hohen Hürden versehen. Wenn jedoch die MAV so blauäugig ist und das sogar noch unterschreibt - dann hebt jeder Arbeitsrichter bei einer darauf basierenden Kündigung die Hände und sagt - was wollt Ihr? Eure MAV hat einer solchen Überwachung zugestimmt!

    Nun kann man nur hoffen, dass es trotz blauäugiger MAV im Sande verläuft. In einem Heim in unserem Landkreis war ein BR auch so - mir fehlen die milden Worte, mir fällt nur saublöd ein - aber die Heimleitung hat den Ausdruck ganz fix wieder abgeblasen, weil ein enormer Papierverbrauch anfiel. Vielleicht gibt es jedoch inzwischen neuere technische Lösungen . . .

    P.S.: Solche Minutenvorgaben mag es vielleicht vom MDK geben, obwohl ich noch nie was davon gehört habe, aber der MDK fordert garantiert keinen exakten Nachweis per Ausdruck! Das ganze ist also nur ein Vorwand . . .

    P.P.S.: Wer hat denn diese arbeitgeberfreundliche MAV gewählt?

  4. #4
    Aktives Forenmitglied Avatar von romana
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Hallo zusammen !
    Ist ja wie bei der Stasi .Ich denke, so eine Nachfrage, wenn das reagieren auf den Klingelruf zu lange gedauert hat ,macht nur zeitnah Sinn, also am gleichen oder am nächsten Tag. Dann kann man die betr. MA gezielt ansprechen, aber nicht nach einem Monat. Bei uns ist das schwierig mit den fünf Minuten morgens während der Grundpflege. Keiner hat einen Piepser dabei und hört bei eingeschaltetem Anwesenheitslicht, dass jemand klingelt, aber nicht welches Stockwerk und welcher Bew.Die Grundpflege mit raussetzen dauert bei unseren Bew. im Schnitt 45 Minuten, also muss ich diese unterbrechen um auf die Klingel zu gehen, dazu muss ich in das betr. Zimmer gehen. Meist sind es eben Dinge wie Fehlalarm durch Husten, Radio an-ausschalten, Kassettte drehen.
    Es ist doch echt traurig, wenn zu den stressigen Arbeitsbedingungen noch zusätzlicher Druck aufgebaut wird, statt mit positiver MA-Motivation grundlegendes Verständnis für die Notwendigkeit bestimmter Vorgehensweisen zu wecken. Hat Euer Haus nocht mitbekommen, dass es immer schwerer wird, qualifiziertes Personal zu bekommen ?Auch die MA sind eine wertvolle Ressource und diese sollten erhalten und gefördert werden !

    Kleine Nachfrage an Suseline: Wie gehts Dir ?Bist Du wieder bei der Arbeit ?

    LG
    Romana

  5. #5
    Registriertes Forenmitglied Avatar von angel15
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Hier kann man es nachlesen: MDK -Anleitung zur Prüfung der Qualität nach dem § 112, 114 SGB XI vom 10. 11. 2005
    Ab Seite 130 Prüfung beim Bewohner Frage 12.13 soll der Bewohner befragt werden wie lange es dauert wenn er klingelt bis eine PK bei ihm ist. Antwort ist untergliedert in Tag und Nacht. Frage 12.14 Halten sie ( der Bewohner ) den Zeitraum zw. Klingeln und Erscheinen der PK für angemessen ?

    Dann erhält der Prüfer in dieser Anleitug den Hinweis sich bei Unklarheiten
    die Dokumentation zeigen zu lassen.

    Ich habe es gerade nochmal nachgelesen... und siehe da der MDK macht keinen Unterschied zw. Tag und Nacht es soll immer nur 5 min. dauern.
    Allerdings hat die PK auch die möglichkeit sich per Telefon beim Bewohner zu erkundigen. Ich weiss alerdings nicht ob das der Computer auch registriert
    Grüsse angel15

  6. #6
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    @ romana,
    wenn es einem wirklich um die Qualität geht, müsste man also täglich kontrollieren und die Gespräche führen? Was für ein Aufwand! Aber nicht mal das garantiert, dass man sich an stressigen Tagen zum Feierabend noch detailliert erinnert . . .

    P.S.: habe gerade den Beitrag von angel15 gelesen - eben gerade da liegt der Hase im Pfeffer: die Bewohner sollen vom MDK befragt werden und keine elektronische Aufzeichnung. Die ist nicht vorgeschrieben und die Dokumentation gibt zusätzlich Auskunft darüber, ob der Heimbewohner orientiert ist usw. . . . .
    Geändert von SchwesterWolfgang (25.03.2009 um 11:04 Uhr)

  7. #7
    Suseline
    Gast Avatar von Suseline

    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Naja, Schwester Wolfgang, auch unsere orientieren Bewohner meinen manchmal, sie hätten "schon vor zwei Stunden geklingelt". Der Vorgang des Wartens ist ohne eine Uhr vor der Nase zu sehen, ein eher subjektiver.
    Der momentan amtierenden MAV hat man das vermutlich als Qualitätsinstrument verkauft und sich mit diesem Einverständnis eine Erlaubnis zum Missbrauch erworben.
    Ich hätte als MAV nichts dagegen, wenn zeitnah und anlassbezogen eine Erlaubnis zur Verwendung gegeben würde. So kann die Führungsriege jederzeit suchen, ob sie einem was überbraten kann. Zumindest theoretisch.
    Was das für eine MAV ist? Nun, sie ist gewählt worden. Und wenn nicht auch die Wahl manipuliert wurde, sind die Kollegen selbst schuld. Aber so einfach ist es nicht.
    So viele Vorgänge in unserem Haus weisen einfach darauf hin, dass vordergründig Qualitätssicherung betrieben werden soll, aber mit den Maßnahmen durchaus Schindluder betrieben werden kann. KANN!
    Und ich bin mir halt sicher, dass es je nach betroffener Person, auch benutzt wird.
    Bei einem Kollegen z.B., weil die geplante Kündigung gekippt werden konnte.
    Ach menno...

  8. #8
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    . . . ein gesundes Misstrauen gegenüber der Arbeitgeber- Argumentation ist also für einen Arbeitnehmervertreter unerlässlich, sonst wird er zum Arbeitnehmerverräter. Und beim Thema Überwachung sollten gleich sämtliche Alarmglocken im Kopf klingeln. Bei der Frage nach der MAV schwebte mir im Kopf die Nebenfrage rum, ob diese MAV nie darüber aufgeklärt wurde, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun mal naturgemäß eine unterschiedliche Interessenslage haben. Das ist einfach so und es gibt wenige Punkte, in denen das Interesse ein gleiches ist. So was wird den BR in Grundlagenseminaren als erstes vermittelt . . .

  9. #9
    Suseline
    Gast Avatar von Suseline

    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    Ja, aber wenn da jemand im Gremium sitzt und ein persönliches Interesse daran hat, ob und dass jemand gestraft wird?
    Im Klartext: den kann ich nicht leiden, weg damit!
    Ich bin in den vielen Jahren fast schon immer MAV gewesen, zumindest die letzten 12 Jahre durchgehend. Ich glaube schon, dass mir diese Interessenlage bewusst ist. Ich versuche auch Notwendigkeiten nicht zu ignorieren, sondern wenn es sein muss, einen Kompromiss zu finden.
    Nur leider bin ich im Moment kein aktives Mitglied, da ich krank bin!
    Das weiss die Geschäftsleitung, das weiss die nette Dame von der MAV. Die dritte im Bunde weiss wahrscheinlich gar nix mehr und ich habe bald die Schnauze (tschuldigung) voll.
    Manchmal habe ich das Gefühl, wir sprechen verschiedene Sprachen.

  10. #10
    Aktives Forenmitglied Avatar von SchwesterWolfgang
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    Standard Re: Ich versteh es nicht!

    . . . dann wird, wie geschildert, der Arbeitnehmervertreter zum AN-Verräter. Es fällt mitunter sehr schwer, objektiv als MAV oder BR zu sein, aber wir können das Recht nicht auf den einen anwenden und auf den anderen nicht, nur weil uns vielleicht dessen Nase nicht passt, oder er/sie einen anderen Dialekt spricht . . .

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