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  1. #1
    Aktives Forenmitglied Avatar von flame
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    Altenpflege bei Menschen mit Behinderung
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    Standard Freiheitsentziehende Massnahme

    Guten Abend:
    Kann mir bitte jemand mit Rat zur Seite stehen?
    Wir haben eine Bewohnerin die bis jetzt selbständig gehen konnte. In den letzten Monaten hat sie sehr abgebaut - körperlich und geistig! Jetzt kann sie kaum mehr einen Schritt ohne unsere Hilfe gehen. Bei Nacht ist sie vermehrt unruhig, dreht sich auch teilweise im Bett. Wir haben die Sorge, dass sie aus dem Bett fallen könnte. Ich würde gerne zu ihrer Sicherheit eine Lagerungsschlange oder ein Stillkissen an den Rand des Bettes legen. Die Person ist klein und zierlich, hätte so eine kleine Begrenzung zum Rand hin.
    Ist das schon FEM?

    Danke schon mal für eure Antworten.
    Gemeinsam sind wir stark

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von MaRu
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Hallo Flame,

    generell muss Eure Patientin vor einer Gefährdung (stuerzen) geschützt werden. So gesehen muss prophylaktisch mit der Betroffenen oder den Betreuern ein Eiverständnis eingeholt werden, wobei natürlich immer die aktuell eingesetzten Hilfsmittel dokumentiert werden. (ist auch MDK-relevant ...).

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von weissewoelfin
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Hallo,

    Also bei uns werden die Lagerungsschlagen teilweise unter die matraze gelegt. Das schütz vor dem rausfallen und gilt nicht als freiheitsentziehende maßnahme weil der Bewohner wenn er wollte ja noch darüber sich drehen könnte. man kann ja auch zum Schutz vor das Bett noch dünne Gummimatten legen, die federn einen Sturz ab.

    weissewoelfin
    -----------------------------
    was uns nicht umbringt.......

  4. #4
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Hallo flame !! FEM an sich wäre nur ne Fixierung mit Hand-und Fußfesseln oder Bauchgurt für MEHR als 48 Stunden OHNE richterliche Genehmigung. Bettgitter z.B.gelten als Selbstschutz,sollten aber von Angehörigen oder vom Betreuer bei Euch unterschrieben werden. Also keine Sorge,ne Deckenrolle oder Stillkissen am Bettrand oder unter der Matratze ist absolut o.k. !! Micha

  5. #5
    Aktives Forenmitglied Avatar von Kröhnchen
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    In vielen Pflegeheimen liegen bei den Bewohnern die sturzgefährdert sind Matrazen vor dem Bett oder sie liegen auf dem Fussboden auf einer Matraze was ich als nicht so schön empfinde.

    Es gibt jetzt Pflegebetten die bis auf Fussbodenhöhe zustellen sind. Kosten zwar eine Menge Geld , ich finde aber eine gute Anschaffung .
    Gruss
    Kröhnchen

  6. #6
    Aktives Forenmitglied Avatar von Wasserfrau
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    Icon7 Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    FEM an sich wäre nur ne Fixierung mit Hand-und Fußfesseln oder Bauchgurt für MEHR als 48 Stunden OHNE richterliche Genehmigung. Bettgitter z.B.gelten als Selbstschutz,sollten aber von Angehörigen oder vom Betreuer bei Euch unterschrieben werden.
    Dann durchforste mal die anderen Beiträge, in denen es um FEM ging.
    Du wirst Dich wundern, was alles unter FEM "läuft".

    Wasserfrau

  7. #7
    Aktives Forenmitglied Avatar von theresa
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Hallo,
    auch ein Betreuer darf so etwas nicht einfach Unterschreiben.Es bedarf auf jedenfall einer Genehmigung vom Gericht.Auch wenn es nur um ein geschlossenes Bettgitter zum Schutz geht.

    Theresa

  8. #8
    Aktives Forenmitglied Avatar von orbity
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Zitat Zitat von ITS-Micha Beitrag anzeigen
    Hallo flame !! FEM an sich wäre nur ne Fixierung mit Hand-und Fußfesseln oder Bauchgurt für MEHR als 48 Stunden OHNE richterliche Genehmigung. Bettgitter z.B.gelten als Selbstschutz,sollten aber von Angehörigen oder vom Betreuer bei Euch unterschrieben werden. Also keine Sorge,ne Deckenrolle oder Stillkissen am Bettrand oder unter der Matratze ist absolut o.k. !! Micha
    Das glauben tatsächlich viele Kolegen auf Intensivstationen, ist aber absoluter Unsinn. Schade, daß solche Sachen immernoch erzählt werden. Ich empfehle Dir zu diesem Thema mal ne' Fortbildung.

  9. #9
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    hm.. also nach meinem Laien-Verständnis würde ich sagen, wenn sie in der Lage ist, diese Begrenzung BEWUSST zu überwinden - weil sie aufstehen möchte -, es aber nur verhindert, dass sie UNBEABSICHTIGT aus dem Bett fällt, wird ihr die Freiheit nicht entzogen... aber das, was ich für logisch halte, muss rechtlich nicht unbedingt ok sein..

    "Einem Menschen seine Möglichkeit zu nehmen, nach seinem freien Willen den Aufenthaltsort zu ändern, ist Freiheitsentzug"
    ()
    Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)

  10. #10
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    Standard Re: Freiheitsentzeihende Massnahme

    Hallo!! Ich bin selber gerichtlicher Betreuer mehrerer Patienten und wenn ich der Pflegeeinrichtung das O.K. für Bettgitter zum Selbstschutz gebe,dann brauch ich dazu keinen Richter !! Muß aber direkt ZUM SELBSTSCHUTZ geschrieben werden,sonst maulen MDK und Heimaufsicht !! Mit den 48 Stunden kann ich ggfs.belegen,da ich den Vorgang als Betreuer selber durch hab und zwar am WE mit nem Bereitschaftsrichter. Gruß Micha

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