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  1. #1
    Aktives Forenmitglied Avatar von Tania
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    Standard Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Hallo
    Ich brauche bitte eure Hilfe.

    Weiß vielleicht jemand, wie das mit einer Anerkennung als Wohnbereichsleitung bei der Heimaufsicht funktioniert?? Dringend.
    Was für Dokumente sind nötig.?
    Ich danke euch im Voraus
    Gruß

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von pegean
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    Standard Re: Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Wieso muß die Heimaufsicht eine WBL anerkennen ?

    Eine WBL wird von der HL bestimmt und eingesetzt .Ratsam ist natürlich auch WB für WBL.

    LG

  3. #3
    Aktives Forenmitglied Avatar von Tania
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    Standard Re: Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Hallo
    Warum sie das anerkennen muß? Keine Ahnung.
    Ich weiß von damals noch, polizeiliches Führungszeugnis, aber keine Ahnung was noch.
    damals ging es aber um die Position WBL und stellv. PDL.
    Gruß

  4. #4
    Aktives Forenmitglied Avatar von pegean
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    Standard Re: Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Der Heimaufsicht ist egal wie der HL die einzelnen Führungsposten besetzt.

    Polizeiliches Führungszeugnis verlangt der AG bei der Einstellung .

    LG

  5. #5
    Aktives Forenmitglied Avatar von Tania
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    Standard Re: Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Hallo
    Das polizeiliches Führungszeugnis mußte damals erst bei Besetzung der Position WBL stellv. PDL gebracht werden. Als ich dort vorher als Fachkraft gearbeitet habe war es nicht nötig.
    Gruß

  6. #6
    doro77
    Gast Avatar von doro77

    Standard Re: Anerkennung Wohnbereichsleitung

    Guten Morgen

    also für die die PDL benötigst du einen Lebenslauf, ein Führugszeugnis und die Nachweise deiner Weiterbildung. Diese Unterlagen werden bei Knappschaft (Saarland) geschickt, dann bis du dort gemeldet als PDL. Diese Reglung ist im Saarland so.

    Wohnbereichleitung ist mir dies nicht bekannt.

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