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  1. #1
    Registriertes Forenmitglied Avatar von fiutare
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    Standard Bereitschaftsdienst

    Hallo in die Runde.

    Vielleicht kann mich jemand aufklären. Bei uns im Haus wird der Bereitschaftsdienst im sog. "Freizeitausgleich" betrieben bzw. abgegolten. Das bedeutet ja, dass die Bereitschaftsdienststunden mit der entsprechenden Prozentstufe auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden. Da seit dem EuGH-Urteil ein Weiterarbeiten am nächsten Morgen nicht mehr möglich ist, findet der "Freizeitausgleich" unmittelbar im Anschluss statt: Der MA geht am Morgen nach Hause und hat "frei".

    Nun kommen findige Mitarbeiter auf die Idee, dass zwischen (vorgeschriebener) Ruhezeit und Freizeitausgleich zu unterscheiden ist, und interpretieren das morgendliche Heimgehen als staatlich verordnete Ruhezeit und erheben Anspruch auf einen zusätzlichen Freizeitausgleich, der durch den BD entstanden ist.

    Clever oder?

    Oder einfach nur einfältig?

    Kennt jemand derartige Überlegungen oder gar Umsetzungen????

  2. #2
    Registriertes Forenmitglied Avatar von PeterM
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    Standard AW: Bereitschaftsdienst

    Hy,
    das Thema nach dem BD nach Hause zugehen bzw. gehen zu müssen, ist in der Funktionspflege (OP & AN) seit der Umsetzung des EUGH konformen AZ-Regelung, ein grosses Thema - bzw. ein Streitthema zwischen den Arbeitgebern 6 den Arbeitnehmern. Hier möcht zum einen der Arbeitgeber den Betrieb weiter aufrecht halten ohne großartigen Personalmehraufwand und zum anderen
    die Arbeitnehmer die KONFORM arbeiten müssen, sollen oder wollen, aber keinen großartigen Gehaltsverlust haben möchten!

    Diese Thematik ist in den verschiedensten Fortbildungsversnastaltungen Bundesweit ein grosses Thema, im Jahr 2007 hat die Firma in dem hiesigen Symposium das Problem "AZ-Modell EUGH konform - und die Umsetzung" zum Diskussionspunkt, hier wurden 3 vers. Beispiele aus unterschiedlichen KH`s mit verschiedenen Trägerschaften und Tarifen vorgestellt.

    Siehe folgenden Link:


    Ich denke das es hier eigentlich im Ermessensspielraum des Arbeitgebers steht, zum einem muss das "EU Recht" gewahrt und Umgesetzt werden, denn wenn nicht gibt es Streß mit der STAFA -
    aber die Mitarbeitersollten auch weiterhin Motiviert werden, von daher sollte zwischen beiden Parteien eine "gütliche Einigung" gefunden und ausgehandelt werden!

    Ob die Idee es als staatl. verordnete RZ anzusehen pfiffig ist! Ich glaube nicht da sich die RZ aufgrund des EUGH auch geändert hat, um dem AG einen besseren Spielraum, in Sachen Personalresourcen, zugewähren.
    Die Frage ist doch eigentlich eher gibt es nicht die möglich für beide Parteien sich so zu einigen das alle zufrieden sind?
    Bei uns im Haus findet auch gerade die Umstrukturierung statt EUGH konform zuarbeiten und es wird uns als Personal die möglichkeit gegeben zum einem unsere Variante als AZ-Modell mit zugestalten und zum anderen macht das Haus auch wohl einige Zugeständnisse!

    PeterM

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