Hallo,
in deinem Ausbildungstarifvertrag steht das. Also Arbeitsvertrag befragen welcher Tarifvertrag für dich gültig ist, googeln - nachlesen.
Viel Erfolg
Gruß renje
Ich bin in meiner (zweiten) Ausbildung zur Altenpflegeschülerin. Erstes Ausbildungsjahr. Nun geht es an die Urlaubsplanung zum laufenden Jahr.
Mein Arbeitgeber will mir 26 Tage Urlaub geben, bei 40 Std./5 Tage Woche.
Dabei berücksichtigt er aber mein Alter nicht. Ist das rechtens?
Ich habe vor meiner Ausbildung schon bei diesem Arbeitgeber als Pflegeassistentin gearbeitet.
Wo finde ich dazu gesetzliche Regelungen? Im Arbeitszeitgesetz werde ich nicht fündig.
Hallo,
in deinem Ausbildungstarifvertrag steht das. Also Arbeitsvertrag befragen welcher Tarifvertrag für dich gültig ist, googeln - nachlesen.
Viel Erfolg
Gruß renje
Ich haben den Vertrag durch und durch gelesen...ich finde nicht die kleinste Info zum Tarifvertrag. Nur eine Zeile mit der Anzahl der Urlaubstage ohne Bezug auf Regelungen.
Auf meine Frage beim Arbeitgeber wurde ich schnippisch abgefertigt.
Mindesturlaubsanzahl sind 20 Tage, somit ist er mit 26 Tagen drüber und wenn Du den Vertrag so unterschrieben hast, ist das so korrekt.
Hallo,
da kann ich Feldsalat nur zustimmen... Ich bin jetz im 3. Lehrjahr und habe auch 20 Tage Urlaub - den oben genannten Mindesturlaub. Ich habe auch noch nicht gehört, dass es eine altersabhängige Regelung gibt.
LG Mützenknirps
Hi Mützenknirps,
Doch die gibt es in fast allen Bereichen wo Tarifverträge vorherrschen. Arbeite bis März noch unter AVR und hab dort 35 Tage bei 6 Tage Woche + ein AZV (Arbeitszeitverkürzungstag) und fange im April die Ausbildung an und bekomme unter TVAöD 30 Tage bei 5 Tage Woche.Ich habe auch noch nicht gehört, dass es eine altersabhängige Regelung gibt.
Gruß Hexe
...zählt das auch für die Ausbildung???
Ja, auch bei der Ausbildung.
Ich bedanke mich für eure Beiträge. Nun weiß ich, dass ich wohl zur Gewerkschaft gehen muss. Bloss gut, dass ich drin bin.
ich weiss ja nicht ob ihr per PN ausgedeutscht habt ob du in einem wohlfartsverband arbeitest oder in einer privaten einrichtung. ich bin in einem wohlfahrtsverband als azubi im 3. jahr angestellt, hab auch 26 tage. @hexe1070 das kannst du nicht verallgemeinern, die diakonie z.B. in Berlin hat andere tarifverträge als die in brandenburg, geschweigedenn wie die bei mir in bayern. es muss einen Tarifvertrag geben, und der muss zugänglich gemacht werden. da nachschauen und erst dann handeln. davon ganz abgesehen haben sich die tarifverträge geändert, d.h. früher wurde man eingestellt und hat seinen urlaubsanspruch anhand seines alters bekommen, dass ist aber schon ein paar jahre nicht mehr.
Wer die Ironie findet darf sie behalten
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