weiß da jetzt leider nicht Bescheid,
vom Bauchgefühl her, würde ich sagen, das die Ausbildungszeit nicht angerechnet wird,aber ich hoffe,du findest hier jemanden,der dir fundierte Auskünfte geben kann...
Gruß,
Trostpflaster
Hallo liebe Boarder!
Zählt bei einer Kündigung durch den AN auch die Zeit der Ausbildung in diesem Betrieb und ein freiwilliges soziales Jahr mit, bei der Berechnung der Kündigungsfrist. Bei uns sind die Kündigungszeiten per Vertrag gestaffelt und je länger man in der Firma arbeitet, um so länger ist die Kündigungsfrist. In diesem Falle wäre eine kürzere Kündigungszeit von Vorteil.
Wer weiss darüber etwas?
Viele Grüsse
Karle99![]()
weiß da jetzt leider nicht Bescheid,
vom Bauchgefühl her, würde ich sagen, das die Ausbildungszeit nicht angerechnet wird,aber ich hoffe,du findest hier jemanden,der dir fundierte Auskünfte geben kann...
Gruß,
Trostpflaster
Denken ist allen erlaubt- vielen bleibt es erspart
Hallo
Ich würde es genauso wie trostpflaster sagen, aber vielleicht steht auf deiner Lohnabrechnung dein Diensteintritt, da könntest Du dich evtl dran orientieren, ob es mitzählt oder nicht oder falls die von deiner Arbeit von einer möglichen KÜndigung BEscheid wissen dürfen, dann kannst Du in der Verwaltung nachfragen.
. . . was in anderen Fällen ein Vorteil sein kann, verkehrt sich hier in einen Nachteil, denn: grundsätzlich muss die Ausbildungszeit mit berücksichtigt werden, wenn es darum geht, die Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist eines Mitarbeiters festzustellen. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon vor Jahren entschieden (BAG, 2.12.1999, 2 AZR 139/99).
Hinzu kommt ein aktuelles Urteil des EuGH vom 19.01.2010 , dass die Regelung in § 622 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach bei Berechnung der Kündigungsfristen die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden, gemeinschaftsrechtswidrig ist. Die deutsche Regelung, so der EuGH weiter, dürfe daher in Rechtsstreitigkeiten zwischen privaten Arbeitgebern und Arbeitnehmern von den deutschen Gerichten nicht mehr angewandt werden.
Ob das FSJ mit angerechnet wird, wage ich doch zu bezweifeln, habe darüber jedoch auch nichts finden können. Diese Konstellation ist wahrscheinlich zu selten strittig . . .
Geändert von SchwesterWolfgang (06.03.2010 um 16:08 Uhr) Grund: Schreibfehler
Hallo Schwester Wolfgang
danke für deinen inhaltlich gefestigteren Beitrag
Gruß,
Trostpflaster
. . . danke für den milden Hinweis auf enthaltene Fehler und dass der Inhalt nicht unter den erst jetzt daraufhin festgestellten Schreib-Fehlern gelitten hat ;-) . . .
Servus,
andererseits hat der AN immer/meist/oft die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages (volkstümlich Auflösungsvertrag), sofern der AG mitspielt - aber das macht er in der Regel ...
Bernd
___________________________________________
Warum hat man niemals Zeit, es richtig zu machen -
aber immer Zeit, es noch mal zu machen?
Hallo alle zusammen,
also wenn sich an die Ausbildung direkt die Übernahme im selben Betrieb anschließt,denke ich auch,daß diese bei der Berechnung der Kündigungsfrist eine Rolle spielt. Anders beim FSJ,denn beim FSJ hat man ja keinen Arbeits-/Ausbildungsvertrag im üblichen Sinne,so daß sich,denke ich,hieraus keine besonderen Rechte ableiten. Da müßte man mal nen Anwalt für Arbeitsrecht fragen !
Hallo liebe Boarders!
Danke für die vielen Antworten, nun herrscht hier bei dieser Frage etwas mehr Klarheit.
Grüsse
Karle99
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Lesezeichen