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  1. #11
    Aktives Forenmitglied Avatar von Joan Doe
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hi

    Bei uns gibt es keine extra Urlaubsscheine, die man abzeichnen lassen muß.

    Allerdings sehe ich es doch spätestens dann, wenn ich den neuen Dienstplan in die Hand bekomme, dass an der Stelle, wo eigentlich bei mir U stehen sollte was anderes steht - und melde mich. Dann hätte sicher noch einiges geregelt werden können.

    Gruß Joan
    Gestern stand ich am Abgrund -
    heute bin ich einen Schritt weiter!!!


    Ich wollt, ich wär ein Elefant - ich würde jubeln laut. Es wär mir nicht ums Elfenbein - nur um die dicke Haut!

  2. #12
    Aktives Forenmitglied Avatar von hexe1070
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hmmm,

    also dass ich nicht einfach in Urlaub gehe, wenn ich weder einen genehmigten Urlaubschein habe, noch der Dienstplan diesen auszeichnet, ist sicher das eine und hab ich bei uns auch noch nie erlebt.

    So ganz verstehen kann ich aber folgende Aussagen nicht:
    Die restl. MA wissen ganz genau das sie sich ,egal ob sie Freizeitausgleich haben oder Urlaub, immer schriftlich abmelden müssen und auch die Pflicht haben
    bei Dienstbeginn bzw. nach längerer Abwesenheit auf den Dienstplan zu schauen.
    Wie sieht das denn bei euch aus? Also wenn ich meinen Urlaub genehmigt habe, dieser im Dienstplan steht oder auch Freizeitausgleich im Dienstplan steht, was für ne schriftliche Info müsste ich denn dann noch abgeben? Ich schau zwar immer auch ob nicht doch ne Tour mit meinem Namen drin steht, damit das geändert werden kann und die Patienten nicht unversorgt sind und die Kollegen das Theater an der Backe haben aber nochmal extra abmelden?
    Und wenn der Dienstplan steht wenn ich in Urlaub frei oder was auch immer gehe, schau ich anschließend auch nicht immer wieder drauf. Da geh ich schon auch davon aus, dass man mich freundlich anspricht, wenn etwas geändert werden soll.

    Bei uns gibts z.B nur den Jahresüberblick. Da wird der Urlaub eingetragen und von PDL und AN abgezeichnet und bei Veränderungen mit neuem Datum unterschreiben und als Kopie an AN ausheändigt. Schriftliche Anträge gibts nicht. Das wird formlos gemacht.

    Aber in Urlaub gehen obwohl Dienst drin steht, empfinde ich auch als nicht tragbar. Soviel Aufmerksamkeit sollte ganz sicher von jedem verlangt werden können, den Plan zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten eine Klärung herbeizuführen.

    Gruß Hexe

  3. #13
    Aktives Forenmitglied Avatar von Sigjun
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Zitat Zitat von Freiberufler73 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    also ich denke mal,wenn der Urlaub mündlich genehmigt war,hat doch lediglich die PDL "gepennt" und vergessen,die Tage im Urlaubsplan zu vermerken. Hier sollte nicht der MA abgekanzelt werden,sondern die PDL bzw. der Verantwortliche für den Urlaubsplan !!
    Ob die PDL es nun vergessen oder versäumt hat ist m.E. unerheblich, da meines Wissens auch PDL nicht fehlerlos sind.
    Wenn es bis jetzt keine schriftliche Anweisung gab, dass der Urlaub, trotz Jahresplanung erst dann als genehmigt gilt, wenn ein Antrag vorher ausgefüllt ist, dann sollte das schleunigst nachgeholt werden. Wenn aber in einem genehmigten DP ein Dienst eingetragen ist, obwohl es eine mdl. Zusage gab, dass der MA U nehmen kann, dann liegt das Verschulden m.E. durchaus beim MA, da ernicht davon ausgehen kann, dass die mdl. Zusage zum bestehenden Zeitpunkt noch Gültigkeit hat. Und da erwarte ich von meinen MA durchaus, dass sie nachfragen und nicht einfach in U gehen. Streng genommen fehlte der MA unentschuldigt für meine Begriffe und eine Abmahnung empfinde ich als rechtens.
    freundliche Grüße
    Sigrid

    "IF YOU CHANGE THE WAY YOU LOOK AT THINGS, THE THINGS YOU LOOK AT WILL CHANGE"

  4. #14
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hallo zusammen!
    Heute hat sich der MA gemeldet(ich hatte auf den AB um Rückmeldung gebeten) und hatte überhaupt kein schlechtes Gewissen.Er ist der Meinung das er im Dezember `09 seinen Jahresurlaub telefonisch angegeben hat und das dieses wohl reichen müsse.Die schriftliche Aufstellung seiner Wunschurlaubstage, die er telefonisch durchgegeben hatte waren dort fixiert. In keiner Zeile stand der letzte nichtgenehmigte Urlaub. Nachdem ich fragte ob er denn diesen Schein noch hätte und ob er denn auch mal drauf geschaut hatte, gab er nur die Antwort " den werd ich irgendwo zu Hause haben". Er wird sich den nicht angeschaut haben, denn dann wäre es ihm sofort aufgefallen das da irgend etwas nicht stimmt und hätte sich gemeldet.
    Nach der Frage , warum er denn bei seinem letzten Dienst dann keinen Urlaubsschein für die 2 Tage ausgefüllt hätte kam die Antwort " er hätte einen ausgefüllt aber wüsste nicht mehr ob er ihn abgegeben hat". Hat er natürlich nicht, sonst hätten wir ja diesen Schein.
    Auf den DP hat er nämlich auch nicht geschaut, denn dann wäre ihm ja auch aufgefallen das er da Dienst hätte.
    Es gibt auch eine schriftliche Anweisung das die MA vor Antritt eines Urlaubs bzw. Freizeitausgleichs, zu unserer und des MA Sicherheit, ein Abwesenheitsschein auszufüllen ist(sonst gibt es kein Urlaub oder Frei).Bei allen Anderen funktioniert es, nur bei ihm nicht.
    Es ist mir jetzt sch...egal ob er extra kommen muss um diesen Schein auszufüllen und 2 Tage vor seinem Dienst muss er sich melden.
    Jeder hält sich an diese Regel.
    Die meisten Bauchschmerzen habe ich ,welche Konsequenzen von Seiten der Patienten kommen noch.Es haben zwar alle lieb reagiert aber ich kann den Leuten nu vor dem Kopf schauen.
    Wir haben uns 1000 Mal bei den Pat. entschuldigt.Eine gute Lobby ist das bestimmt nicht.
    Mal schauen was die Zeit so bringt.

    LG
    anette

  5. #15
    Aktives Forenmitglied Avatar von adypo
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Der Mitarbeiter scheint mir eine etwas gleichgültig EInstellung zu haben und um keine Ausrede verlegen zu sein. Ihm ist die Tragweite seines Verhaltens nicht so ganz bewusst. Diese Aktion war sicher keine gute Werbung, aber ich denke, wenn jetzt nichts mehr vorkommt beruhigt sich die Situation wieder bei den Patienten. Die Pateinten reagierten , wie du sagst ganz lieb, aber beim nächsten Hausartzbesuch wirds dem Hausarzt vieleicht erzählt, die Nachbarschaft bekommt es mit, die Angehörigen regarieren erfahrungsgemäs nicht immer so lieb,negatives verbreitet sich naturgemäss immer schneller und intensiver als positives. Und gerade in der heutigen Zeit wo man auf jeden Pateinten angewiesen und die Akquiese von neuen nicht so einfach ist, sollten solche Aktionen die Ausnahme sein. Ich würde jetzt eine Dienstbesprechung einberufen und nochmals auf die Urlaubsregelungen hinweisen und mir das von jedem Mitarbeiter bestätigen lassen.

  6. #16
    Gesperrter Benutzeraccount Avatar von Freiberufler73
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hallo Anette,
    ich bitte,meinen ersten Beitrag zum Thema zu ignorieren..dieses Verhalten ist wirklich dreist !!! Aber irgendwie ist Euer System mit dem Abwesenheitsschein ziemlich kompliziert,wenn nicht gar anmaßend,denn Urlaub und Frei stehen ja im Dienstplan und sind somit bindend,für beide Seiten. Also warum für Frei noch nen extra Schein ausfüllen und abgeben ? Irgendwie sinnlos oder ? Wenn mein mir zustehendes Frei im DP steht,dann geh ich ins Frei und reiche nicht noch nen extra Schein ein,damit vielleicht noch einer kommt und mir das Frei streitig macht.

  7. #17
    Allgemeine Krankenpflege - Psychiatrie Avatar von trostpflaster
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hallo Anette

    ja, diesen Extrraschein hätte ich gerne noch verstanden...
    Für was dient er?
    Kannst du das erläutern?

    Danke + Gruß
    Trostpflaster
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  8. #18
    Aktives Forenmitglied Avatar von pegean
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Bei uns werden diese Urlaubsanträge hauptsächlich verwendet wenn ein MA kurzfristig seinen Urlaub änderen muß z.Bsp. wegen Sonderurlaub wegen Todesfall oder anderer dringender Angelegenheiten.
    Dieser Urlaubsantrag wird dann erst von der WBL unterschrieben u. dann dem PDL vorgelegt und von
    diesem unterschrieben und kopiert.

    Aber für den normal genehmigten Jahresurlaub spielen sie keine Rolle.Mit der Genehmigung des Jahresurlaubes und eben Eintragung in den DP hat der AG seine Pflicht getan.

    LG

  9. #19
    Registriertes Forenmitglied Avatar von anette03
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Hallo zusammen!
    Also bei uns gab es diese Regelung schon vor meiner Zeit und ich habe es so übernommen.
    Manche denken bestimmt das es doppelt und dreifach ist, ok geb ich zu.

    LG
    anette

  10. #20
    Aktives Forenmitglied Avatar von nightwish
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    Standard AW: Urlaubsantritt ohne schriftl. Genehmigung

    Wir arbeiten grundsätzlich mit Urlaubsanträgen.
    Wenn jemand z.B. im Juni den Urlaub genehmigt haben will, lässt er sich den Urlaubsantrag unterschreiben und hat ihn damit bestätigt
    Wir handhaben das so schon seid ich denken kann und es funktioniert sehr gut!

    Was passiert jetzt eigentlich mit dem Mitarbeiter? Das riecht ja wohl ganz gewaltig nach ner Abmahnung.

    Gruß nightwish
    !Geht nicht gibts nicht!

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