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  1. #1
    Registriertes Forenmitglied Avatar von stephanL
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    Standard Dienstplanänderung

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dieses Thema wurde schon mehrfach behandelt aber ich habe eine spezielle Frage bzw. einen speziellen Fall. Vielleicht kann mir jemand helfen oder zumindest einen guten Rat geben.

    Ich arbeite als Nachtwache in einem Blindenheim. Stellenumfang 50%. Das sind ca. 7-8 Nächte im Monat. Seit Januar arbeite ich nebenbei noch im BeWo bei einer anderen Firma. Grund, klar das Geld aber auch die viele frei Zeit, die ich anders nutzen wollte.

    Nun meine Frage. Ende Februar wurde bereits der Dienstplan für März erstellt, im Blndenheim. Heute wurde der Plan allerdings geändert, da ein Kollege, wiedermal Krank ist. Nun habe ich an einem Wochenende Dienst, an dem ich eigentlich frei hatte und an diesem Wochenende habe ich im BeWo Dienst. Bedeutet, ich komme aus einer 10 Stunden Nachtschicht und müsste eigentlich dann noch im BeWo tätig sein. Nun, stand der Dienst im BeWo früher fest. Eine Kollegin im Blindenheim erklärte sich auch bereit den Dienst zu übernehmen bzw. zu tauschen aber die Chefin sagte einfach Nein und begründete dies mit unzulässigen Überstunden.

    die Kollegin, die sich bereit erklärte, meinen Dienst zu übernehmen ist auch meine Freundin und wir wurden damals eingestellt, damit wir eigentlich in genau solchen speziellen Fällen uns untereinander unter die Arme greifen können.

    Nun geht das aber nicht. Warum auch immer.

    Darf der Arbeitgeber so handeln?

  2. #2
    Aktives Forenmitglied Avatar von thorstein
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Hallo Stephan,

    wenn es sich um eine genehmigte Nebentätigkeit handelt, verhält sich dein AG recht merkwürdig. Er muss ja damit rechnen, das du bei dem anderen AG auch Verpflichtungen eingehst. Dass wäre dann eine gezielte Provokation. Warum auch immer? Recht haben und Recht bekommen sind dann wieder zweierlei. Lies dir die Genehmigung für deine Nebentätigkeit genau durch.

    Grüsse

  3. #3
    Registriertes Forenmitglied Avatar von stephanL
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Du hast das Problem gut getroffen. Habe heute erfahren, das ich die Nebentätigkeit hätte schriftlich genehmigen lassen müssen. Habe sie im Dezember nur mit der Chefin besprochen, nichts schriftlich vereinbart.

  4. #4
    Registriertes Forenmitglied Avatar von Ostwind
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Muss man bei ner 50% Stelle überhaupt eine Nebentätigkeit genehmigen lassen? Kann ich mir gar nicht vorstellen, da genügend Freizeit für nen Nebenjob bleibt.
    Wann ist denn euer Dienstplan fixiert? Bei uns z.B. gibts ne Dienstplanfixierung in der Mitte des Vor-Vormonats. Danach gehen Zusatzdienste nur noch mit Einverständnis des Mitarbeiters.
    Gruss
    Ostwind

  5. #5
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Hallo Ostwind !

    Lies mal :


    LG

  6. #6
    Aktives Forenmitglied Avatar von thorstein
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Hallo Ostwind,

    eigentlich liegst du da richtig, solange es nicht tarifrechtliche bzw. arbeitsvertragsrechtliche Vereinbarungen gibt. Das ist aber in der Pflege bei den grossen Arbeitgebern der Fall. Ich würde empfehlen, sofort einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der AG muss meines Wissens ein Verbot immer begründen. Bei einer 50%-Stelle ist dass sicher schwierig. Er könnte aber das Wettbewerbsverbot anführen, wenn er z.B. selbst Betreutes Wohnen anbietet.

    Grüsse

  7. #7
    Registriertes Forenmitglied Avatar von stephanL
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Das ist es! Die Begründen es damit, das sie seit dem letzten Jahr selber BeWo anbieten. Allerdings nicht für das gleiche Klientel. Also von der Arbeit her. sind beide absolut unterschiedlich.

  8. #8
    Aktives Forenmitglied Avatar von rudi52
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Hallo Stephan,

    die Nebentätigkeit ist hier meiner Meinung nicht dass Problem. Ein Dienstplan der freigegeben ist und aushängt wurde kann nicht so einfach geändert werden. Die MA müssen schon gefragt werden ob sie anders arbeiten können. Es kann ja sein das Du Deine Freizeit schon anders geplant hast, diskutier das mal mit Deiner Leitung.
    Zum Nebenjob, den sollte man schon schriftlich anmelden, aber das Wort zählt meiner Meinung im Vertragsrecht auch. Wenn Deine Leitung über die Nebentätigkeit mündlich informiert ist, ist es für mich nicht nachvollziehbar das Sie nichts mehr davon wissen will.

    Grüsse

  9. #9
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    Standard AW: Dienstplanänderung

    Ganz klar, so wie rudi52 sehe ich das auch. Der Dienstplan ist ausgehängt u. jegliche Änderung würde deiner Zustimmung bedürfen!
    StephanL, ich las in deinen Beiträgen auch nicht das deine Leitung inzwischen behauptet, sie wisse von deinem 2.Job nichts?
    gruß, nachteule

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