Überlastungsanzeige, Entlastungsanzeige, Qualitätsmängelanzeige
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am 27.02.2010 um 18:23 (1335 Hits)
In vielen Branchen wird die "Wirtschaftlichkeit" von Unternehmen u.a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Arbeitsüberlastungen sind in der pflegerischen Praxis keine Seltenheit.
Die Überlastungsanzeige an den oder die Vorgesetzte(n) ist eine wirksame Maßnahme, um den Arbeitgeber auf Missstände hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt. Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Klassische Situationen, die zu einer Überlastung führen, sind: Hohe Arbeitsbelastung durch Personalausfälle, unbesetzte Stellen, zusätzliche Aufnahme von Patienten oder Bewohnern, akute Notfälle, Unterbesetzung der Abteilung durch Stellenkürzungen etc.
Die Überlastungsanzeige soll dem Vorgesetzten vor Augen führen, welche konkreten Gefährdungen durch die kurzfristige oder längerfristige Überlastung des Mitarbeiters für seine Abteilung drohen und den Arbeitgeber um Abhilfe ersuchen. Die Überlastungsanzeige kann von einer Einzelperson abgegeben werden. Da auf den Stationen aber vielfach mehrere Pflegekräfte von der konkreten Arbeitssituation betroffen sind, kann eine solche Anzeige auch von mehreren gemeinsam abgegeben werden.
Aus arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht gilt, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung, hier die fachgerechte Pflege, ordnungsgemäß erbringt. Kann er dies aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht gewährleisten und weist er nicht auf die Organisationsmängel hin, sind arbeitsrechtliche bzw. haftungsrechtliche Konsequenzen möglich, wenn ein Schaden an Patienten oder Bewohnern eintritt.
Was kann Inhalt einer Überlastungsanzeige sein?
Folgende Punkte können/sollten in einer Überlastungsanzeige aufgeführt werden:
• Datum
• Namen der Beschäftigten
• betroffene Station/Wohnbereich/Betreuungsbereich
• konkrete Beschreibung der Situation in den jeweiligen Bereichen (kritische Situationen, z.B. fixierte unruhige Patienten/Bewohner, besondere Auffälligkeiten)
• Anzahl der zu betreuenden Patienten/Personen, Pflegestufen/Pflegeaufwand- Mindestbesetzung, notwendige Besetzung und tatsächliche Anzahl der Pflegekräfte/Beschäftigten/Auszubildenden/Praktikanten unter Angabe der Qualifikation
• Benennung der konkreten Überlastungsmerkmale (keine Pausen, zu lange Arbeitszeiten, Schilderung der Ursachen zu hoher Arbeitsbelastung, mangelnde Personalausstattung usw.)
• dienstliche Folgen (bereits erfolgte Beschwerden der Patienten/Bewohner/Angehörigen, Pflegestandards können nicht mehr eingehalten werden, Versorgung nicht mehr garantiert ...)
• persönliche Folgen (häufige Erkrankungen aufgrund Stress/Überlastung in der Vergangenheit)
• Aufzählen der Arbeiten, die nicht erledigt werden können oder vorrangig vorgenommen werden
• vorheriger ergebnisloser telefonischer Hinweis an den Arbeitgeber • Begehren auf unverzügliche Abhilfe der Situation durch den Arbeitgeber • Verknüpfung mit Qualitätsmanagement
• Unterschrift.
Je nach Bedarf und betrieblichen Gegebenheiten kann die Überlastungsanzeige noch weitere oder andere Inhalte haben. Wichtig ist aber, dass die Situation so konkret wie möglich beschrieben wird. Im betrieblichen Alltag ist zu empfehlen, dass ein Formular entwickelt wird, welches häufig wiederkehrende Situationen beschreibt und schnell auszufüllen ist.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass dem Mitarbeiter aus der Erstellung einer Überlastungsanzeige keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, sofern die Informationen nur betriebsintern Verwendung finden. Z. B. regelt § 84 Abs. 3 BetrVG ausdrücklich, dass dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung einer Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen. Ähnliches findet sich in § 16 Abs. 1 AGG bzw. § 17 Abs. 2 ArbSchG.
Musterformular
Hier diverse Muster für eine Überlastungsanzeige. Beachten Sie aber bitte, dass solche Muster immer an die Erforderlicheiten der konkreten Situation angepasst werden müssen.
http://www.fachverlag-pflegerecht.de...e_Formular.pdf
http://www.konfliktfeld-pflege.de/da...gsanzeigen.pdf









