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theinic

Überlastungsanzeige, Entlastungsanzeige, Qualitätsmängelanzeige

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von am 27.02.2010 um 18:23 (1335 Hits)
In vielen Branchen wird die "Wirtschaftlichkeit" von Unternehmen u.a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Arbeitsüberlastungen sind in der pflegerischen Praxis keine Seltenheit.

Die Überlastungsanzeige an den oder die Vorgesetzte(n) ist eine wirksame Maßnahme, um den Arbeitgeber auf Missstände hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt. Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Klassische Situationen, die zu einer Überlastung führen, sind: Hohe Arbeitsbelastung durch Personalausfälle, unbesetzte Stellen, zusätzliche Aufnahme von Patienten oder Bewohnern, akute Notfälle, Unterbesetzung der Abteilung durch Stellenkürzungen etc.

Die Überlastungsanzeige soll dem Vorgesetzten vor Augen führen, welche konkreten Gefährdungen durch die kurzfristige oder längerfristige Überlastung des Mitarbeiters für seine Abteilung drohen und den Arbeitgeber um Abhilfe ersuchen. Die Überlastungsanzeige kann von einer Einzelperson abgegeben werden. Da auf den Stationen aber vielfach mehrere Pflegekräfte von der konkreten Arbeitssituation betroffen sind, kann eine solche Anzeige auch von mehreren gemeinsam abgegeben werden.
Aus arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht gilt, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung, hier die fachgerechte Pflege, ordnungsgemäß erbringt. Kann er dies aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht gewährleisten und weist er nicht auf die Organisationsmängel hin, sind arbeitsrechtliche bzw. haftungsrechtliche Konsequenzen möglich, wenn ein Schaden an Patienten oder Bewohnern eintritt.

Was kann Inhalt einer Überlastungsanzeige sein?

Folgende Punkte können/sollten in einer Überlastungsanzeige aufgeführt werden:

• Datum
• Namen der Beschäftigten
• betroffene Station/Wohnbereich/Betreuungsbereich
• konkrete Beschreibung der Situation in den jeweiligen Bereichen (kritische Situationen, z.B. fixierte unruhige Patienten/Bewohner, besondere Auffälligkeiten)
• Anzahl der zu betreuenden Patienten/Personen, Pflegestufen/Pflegeaufwand- Mindestbesetzung, notwendige Besetzung und tatsächliche Anzahl der Pflegekräfte/Beschäftigten/Auszubildenden/Praktikanten unter Angabe der Qualifikation
• Benennung der konkreten Überlastungsmerkmale (keine Pausen, zu lange Arbeitszeiten, Schilderung der Ursachen zu hoher Arbeitsbelastung, mangelnde Personalausstattung usw.)
• dienstliche Folgen (bereits erfolgte Beschwerden der Patienten/Bewohner/Angehörigen, Pflegestandards können nicht mehr eingehalten werden, Versorgung nicht mehr garantiert ...)
• persönliche Folgen (häufige Erkrankungen aufgrund Stress/Überlastung in der Vergangenheit)
• Aufzählen der Arbeiten, die nicht erledigt werden können oder vorrangig vorgenommen werden
• vorheriger ergebnisloser telefonischer Hinweis an den Arbeitgeber • Begehren auf unverzügliche Abhilfe der Situation durch den Arbeitgeber • Verknüpfung mit Qualitätsmanagement
• Unterschrift.

Je nach Bedarf und betrieblichen Gegebenheiten kann die Überlastungsanzeige noch weitere oder andere Inhalte haben. Wichtig ist aber, dass die Situation so konkret wie möglich beschrieben wird. Im betrieblichen Alltag ist zu empfehlen, dass ein Formular entwickelt wird, welches häufig wiederkehrende Situationen beschreibt und schnell auszufüllen ist.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass dem Mitarbeiter aus der Erstellung einer Überlastungsanzeige keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, sofern die Informationen nur betriebsintern Verwendung finden. Z. B. regelt § 84 Abs. 3 BetrVG ausdrücklich, dass dem Arbeitnehmer wegen der Erhebung einer Beschwerde keine Nachteile entstehen dürfen. Ähnliches findet sich in § 16 Abs. 1 AGG bzw. § 17 Abs. 2 ArbSchG.

Musterformular

Hier diverse Muster für eine Überlastungsanzeige. Beachten Sie aber bitte, dass solche Muster immer an die Erforderlicheiten der konkreten Situation angepasst werden müssen.

http://www.fachverlag-pflegerecht.de...e_Formular.pdf


http://www.konfliktfeld-pflege.de/da...gsanzeigen.pdf

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Kommentare

  1. kunstgriff -
    Avatar von kunstgriff
    Es ist sogar so, dass eine Überlastungsanzeige (die auch einen anderen Namen tragen kann) erstattet werden MUSS, wenn eine entsprechende Situation vorliegt.

    § 16 ArbSchG:
    (1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

    Die Sozialstation, in der ich sporadisch noch während des Studiums arbeite, plant Abendtouren bis 23 Uhr oder später. Wir kommen auf 7 bis 8 Stunden Einsatzzeit ohne Pause, die Kunden sind unzufrieden, weil sich die Anfahrten deutlich nach hinten verschieben. Zwei Abendtouren versorgen 50 Klienten, ein 3. Spätdienst, der Entlastung bringen und eine Pause ermöglichen könnte, wird uns trotz regelmäßiger Hinweise in Form von Überlastungsanzeigen vorenthalten.

    Für aktivierende Pflege, Beratungsgespräche u.ä. bleibt keine Zeit, die Diokumentation kann mit Ach und Krach MDK-konform erledigt werden, muss aber auf das abslout notwendige Minimum beschränkt werden.

    Einige Kolleginnen und Kollegen schreiben keine, weil sie Angst vor Aktionen seitens der Geschäftsleitung haben. Ohne Überlastungsanzeigen jedoch wird sich garantiert nichts ändern. Ich kann nur jedem raten, für ein gesundes Pflegeumfeld zu kämpfen. Davon profitieren Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen.
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  2. speedi -
    Avatar von speedi
    hallo
    auch bei uns war die situation so haben die anzeige geschrieben dann ging es kurz gut und jetzt arbeiten wir wieder zu viert im frühdienst bei 46 bewohnern es ist ein ewiger teufelskreis1
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  3. theinic -
    Avatar von theinic
    Zitat Zitat von speedi
    hallo
    auch bei uns war die situation so haben die anzeige geschrieben dann ging es kurz gut und jetzt arbeiten wir wieder zu viert im frühdienst bei 46 bewohnern es ist ein ewiger teufelskreis1
    Immer wieder eine Anzeige schreiben, bei uns passierte erst nach vier tgl. aufeinanderfolgenden Anzeigen etwas. Und ich schwöre, sobald es wieder losgeht schreibe ich unermütlich weiter, schon zu meiner eigenen Sicherheit. Ich bin der Meinung wir haben uns schon viel zu lange viel zu viel gefallen gelassen!
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  4. theinic -
    Avatar von theinic
    Angst vor Aktionen seitens der Geschäftsleitung....

    haben bei uns auch einige, hab dann eben allein geschrieben, und siehe da: keine Aktionen...
    ich sollte erst zu einem Gespräch kommen, kam aber nicht dazu, aber da wäre ich eh ohne MAV nicht hingegangen...
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